Hassan B. kam 2002 illegal aus dem Irak in die Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der Tatsache, dass sich bereits ein Großteil seiner Familie hier aufhielt, war er hier erstmal 'geduldet'. Dieser Umstand hielt ihn allerdings nicht davon ab, immer wieder Straftaten zu begehen. Das ging von vorsätzlicher Körperverletzung über Urkundenfälschung bis hin zu Diebstählen. Das Fahren OHNE Führerschein gehörte für ihn zur Tagesordnung ...
Hassan B. wurde der „fahrlässigen“ Tötung angeklagt, weil er sich Dominik nicht „vorsätzlich“ als Opfer ausgesucht hat.
Aber es war ihm durchaus bewusst, dass er
a) keinen
Führerschein hat
b) gar kein Fahrzeug führen darf
c) schon mehrfach aus diesem Grunde auffällig geworden
war
Er hat den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen
!!
Das Urteil also "Im Namen des Volkes" ?
Wir wissen, dass es kein Strafmaß gibt, welches unserem furchtbaren Verlust gerecht und uns unseren Sohn zurückgeben wird.
Aber gemessen an der Vorgeschichte des Hassan B., am Unfallgeschehen und dessen schrecklichen Ausgangs ist das gesprochene
2004 - erwischt - 300 Euro Geldstrafe
2005 - erwischt - Verfahren EINGESTELLT
2006 - erwischt - Verfahren EINGESTELLT
2007 - unseren Sohn Dominik GETÖTET - 9mon.
Bewaehrungsstrafe
2008 - erwischt - Verfahren EINGESTELLT wegen
GERINGFÜGIGKEIT !!
2009 - erwischt - mit Hilfe der Medien zur Anzeige gebracht
2010 - Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen
= 6 Monate Haft
OHNE Bewährung
2011 - Hassan B. legte Berufung und Revision gegen dieses Urteil ein
2011 - beides wurde abgelehnt - INHAFTIERUNG
Nach neuesten Informationen war Hassan B. von
26. April 2011 bis 19. September 2014
in Haft.
(Vermutlich für andere Straftaten bzw. für den Wegfall weiterer Bewährungen, allerdings wurden ihm auch hier 5 Tage Haft erlassen).
Das bringt uns unseren Jungen auch nicht zurück, aber es ist in Ansätzen "erträglicher", als 9 Monate zur Bewährung für das Leben unseres Sohnes hinnehmen zu müssen.